
Einfuhrumsatzsteuer
Liefert ein Unternehmen Ausrüstung per DDP („delivered duty paid“) ins Ausland, trägt der Verkäufer alle Kosten im Zielland. Zugleich fallen beträchtliche ausländische Steuern an. Wir können für Sie bis zu 70 % Ihrer Versandausgaben einsparen: Indem wir diese ausländische Steuer zurückfordern – plus die Umsatzsteuer auf Ausgaben für Colocation-Services und Importer of Record-Leistungen.
Wer kann von Rückforderungen profitieren:
Pharmaunternehmen
Automobilindustrie
Mobilfunkanbieter
Telekommunikationsunternehmen
Cloud-basierte IT Software-Unternehmen
Unternehmen, die an Messen im Ausland teilnehmen
Was Sie zurückfordern können:
USt auf DDP-Lieferungen
USt auf Auslandssendungen
USt auf Einlagerung in ausländischen Rechenzentren
USt auf Einkauf von Ausrüstung im Ausland
USt auf ins Ausland versendete Teile bei Garantiefällen
USt auf Waren, die für Fertigungen im Ausland eingekauft wurden
Keine Rückerstattung; keine Gebühr